Eine Forderung nach ersatzlosem Abzug der Sfor-Einheiten wäre deshalb mit dem Eintreten der Bündnisgrünen für eine aktive Friedens-, Menschenrechts- und Außenpolitik nicht vereinbar. (Quelle: Welt 1998)
Damit ist auch für die Durchführung des Zwangsversteigerungsverfahrens und für präsumtive Bieter klargestellt, daß das Grundstück im Ergebnis unter ersatzlosem Fort- fall-[Fortfall] des Wohn- und Nutzrechts zu erwerben ist. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)