Wenn man bedenkt, daß der Gesetzentwurf zahlreiche Zweckentfremdungen der vereinbarten zehn Milliarden Mark vorsieht, so kann niemals eine angemessene Entschädigung dabei herauskommen. (Quelle: Junge Welt 2000)
Für genehmigte Zweckentfremdungen mußten im vergangenen Jahr 1,13 Millionen Mark bezahlt werden, 52 000 Mark an Zwangs- und Bußgeldern wurden eingenommen. +++ (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Gesetzwidrigen Zweckentfremdungen komme der Bezirk ohnehin nur selten auf die Spur. (Quelle: Berliner Zeitung 1994)