Eine Sicherungsverwahrung konnten die Richter trotz der zahlreichen Vorstrafen nicht verfügen. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
"Blödsinn, bei zehn Vorstrafen findet man kein Halsband mehr!" (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
So hätten zum Beispiel frühere Mitarbeiter von zwei Berliner Auskunfteien ausgesagt, ein Versandhaus sei "ganz scharf auf eventuelle Vorstrafen ihrer Kunden" gewesen. +++ (Quelle: Berliner Zeitung 1995)