"Die Anschaffungskosten von Obussen sind höher als die von Gelenkbussen", sagt Antje Dombrowski, kaufmännische Leiterin der Barnimer Busgesellschaft. (Quelle: Schweriner Volkszeitung Online)
Das PersonenbeförderungsG erfaßt nach seinem in § 1 festgelegten sachl. Geltungsbereich "die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahn, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen". (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Straßenbahnen und Obussen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes, (Quelle: Moderne Arbeitsverträge, UB Media)