Letztlich erkannte das Finanzamt dem Verein auch noch die Gemeinnützigkeit ab. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
In der verfassungsrechtlichen Diskussion werde die Ansicht vertreten, daß die Abgabenlast 50 Prozent nicht überschreiten dürfe, weil dann die Privatnützigkeit des Eigentums hinter dessen Gemeinnützigkeit zurücktrete. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Im Moment wird unter anderem geprüft, ob Vereine von Kosovo-Albanern mit ihren Geldsammlungen gegen die Gemeinnützigkeit verstießen. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)