Detlef Borchers (online @zeit.de) In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass Gattungsbegriffe als Domain-Namen im Internet frei verwendet werden können. (Quelle: Die Zeit 2001)
Das Urteil ist für deutschsprachige Internet-Seiten von weit reichender Bedeutung, da viele Seiten Gattungsbegriffe wie etwa "auto.de", "buecher.de", "anwälte.de", "reise.de", oder "flug.de" nutzen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat so genannte Gattungsbegriffe für die Nutzung als Internet-Adressen grundsätzlich gebilligt. (Quelle: DIE WELT 2001)