Konsumenten können ihre Beschwerden auf der Website zu Protokoll geben, die Verbraucherzentrale fordert die betroffenen Unternehmen dann zu einer Stellungnahme auf, die an gleicher Stelle veröffentlicht wird. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Beschwerden halten die Brüsseler Wettbewerbshüter für berechtigt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die EU-Kommission reagiert mit dem Ermittlungsverfahren auf Beschwerden von Wettbewerbern wie Arcor und Netcologne vom Sommer 1999. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)