Darüber hinaus soll zukünftig in allen Programmteilen die Antragsberechtigung auf die Dienstleister/Angehörigen Freier Berufe ausgedehnt werden. (Quelle: bmb+f Faktenbericht 1998)
Rückwirkend - sei es auch nur für einen Monat - fließt kein Pfennig, selbst wenn die Antragsberechtigung von vornherein außer Zweifel stand. Die Plegebedürftigen müßten für die Plegedienst-Kosten selbst aufkommen, ohne Ausgleich. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Für die nach 1992 eingereisten Aussiedler sehe das Gesetz keine Antragsberechtigung mehr vor. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)