Der Vorlage des Gesetzentwurfes war die Verständigung mit der EU-Kommission zu Anstaltslast und Gewährträgerhaftung vorausgegangen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Relativ unbestritten ist, dass das Land gesetzlich verpflichtet ist - die Fachbegriffe lauten Anstaltslast und Gewährträgerhaftung (siehe Erklärung) - für alle Verbindlichkeiten der Landesbank aufzukommen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die KfW verfüge auch künftig über die Anstaltslast und die Garantien des Bundes. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)