Gesetzlich vorgeschrieben ist auch die Angabe des Alkoholgehaltes, zum Beispiel elf Vol. %. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Für Freunde des Meßwesens stehen noch Vinometer (Bestimmmung des Alkoholgehaltes) und Acidometer (Bestimmung des Säuregehaltes) auf der erweiterten Grundausstattungsliste. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Allerdings ging es dabei mehr um die Einhaltung des Alkoholgehaltes, so Josef Jöckel, Fachbereichsleiter Mikrobiologie im Landesuntersuchungsinstitut für Lebensmittel. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)