Nach Vorstellung des Datenschutzbeauftragten sollte ein solches Gesetz nicht nur den klandestinen Abstammungstest unter Strafe stellen. (Quelle: Die Zeit 2001)
Im Gegensatz zu den gerichtlich veranlassten Gen-Untersuchungen ist bei den heimlichen Abstammungstest auch nicht sicher, dass das Genmaterial der tatsächlich betroffenen Personen zum Test gebracht wird. (Quelle: Süddeutsche Online)
"Die Mitwirkung an einem solchen heimlichen Abstammungstest ist schlichtweg unärztlich", postuliert Koch. (Quelle: Süddeutsche Online)